Bevor wir überhaupt über pädagogische Konzepte im Netz reden, sollten wir über die nackte Technik sprechen. Die Arbeitsgruppe tut so, als würde Digitalisierung nichts kosten. Die Realität in der Fahrschule sieht anders aus:
Die digitale Kapazitätsgrenze und der Verlust der Interaktion
Neben der Hardware gibt es zwei massive Hürden, die in den Eckpunkten völlig verschwiegen werden:
4. Die Abofalle für Fahrschulen:
Die Erfahrung aus der Corona-Zeit hat es gezeigt: Professionelle Konferenz-Software ist in der Basisversion oft auf 12 Teilnehmer begrenzt. Wir haben in einer normalen Präsenzstunde aber regelmäßig 25 bis 30 Fahrschüler in der Fahrschule im Theorieunterricht sitzen. Wer mehr will, muss tief in die Tasche greifen und teure monatliche Abos abschließen. Diese Kosten müssen irgendwohin – entweder sie fressen den Gewinn der Fahrschule oder sie landen direkt auf der Rechnung des Schülers. Von wegen "günstigerer Führerschein"!
5. Das Ende der „Tafel-Didaktik“:
Im Unterricht geht es nicht nur um das Abspielen von Folien. Wenn ein Schüler eine komplexe Vorfahrtsituation nicht versteht, gehe zur Tafel und zeichne die Situation individuell auf die Frage des Schülers angepasst skizzenhaft auf.
Im digitalen Raum: Um das leisten zu können, bräuchte ich ein Studio-Setup mit mehreren Kameras und Whiteboard-Integration. Das ist für eine normale Fahrschule kaum leistbar.
Die Folge: Individuelle Fragen bleiben auf der Strecke. Der Unterricht wird starr, unflexibel und pädagogisch wertlos.
6. Künstliche Warteschlangen:
Wenn eine Fahrschule aus Kostengründen bei der 12-Teilnehmer-Version bleibt, halbiert sich die Kapazität pro Kurs. Die Schüler, die eigentlich sofort am Unterricht teilnehmen könnten, landen in einer digitalen Warteschleife. Wir produzieren also längere Wartezeiten durch ein System, das eigentlich alles beschleunigen sollte. Das ist der Inbegriff eines Schildbürgerstreichs!
Mein Gesamteindruck zur Digitalisierung: Ein undurchdachter Schildbürgerstreich
Wenn man das „Gesamtpaket“ der Theorie-Reform betrachtet, bleibt nur ein Schluss übrig: Hier wurde am grünen Tisch vorbei an jeder Realität geplant.
Das bittere Fazit:
Bürokratie: Sie wird nicht weniger, sie verlagert sich nur. Statt pädagogischer Pläne müssen wir uns nun mit IT-Infrastruktur, Software-Abos und digitalen Zugangsbeschränkungen herumschlagen.
Kosten: Der Führerschein wird keineswegs „billiger“. Teure Hardware, monatliche Lizenzgebühren für Videokonferenzen und ein ineffizienter Unterricht, der durch kleinere Digital-Gruppen künstlich in die Länge gezogen wird, treiben die Preise eher nach oben.
Zeit: Selbst wenn ein Schüler motiviert ist und die Zeit hätte: Durch die digitalen Kapazitätsgrenzen und das Wegfallen strukturierter Abläufe wird es praktisch unmöglich, den Führerschein noch binnen 3 bis 4 Monaten zu schaffen.
Mehr Unfug als mit dieser vollkommen undurchdachten Idee lässt sich eigentlich gar nicht mehr anstellen. Man verkauft uns den Rückbau von Qualität als Fortschritt, während man den Fahrschülern in Wahrheit die Zeit und das Geld aus der Tasche zieht.
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Bürokratieabbau – Die pädagogische Kapitulation
Bürokratieabbau:
• Abschaffung der Vorgaben für Fahrschulen bzgl. der Unterrichtsräume und der
Lehr- und Lernmittel. Die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung gelten dann
unmittelbar.
• Keine Schaffung von ausbildungsbegleitenden formalen Lernstandskontrollen.
• Streichung der Prüfungsreifefeststellung vor Absolvierung der Theorieprüfung.
• Streichung des Ausbildungsnachweises.
• Reduzierung der Aufzeichnungspflichten über die Ausbildung auf das maximal
Notwendige sowie Streichung von überflüssigen Aufbewahrungsfristen.
• Das gilt für alle Fahrerlaubnisklassen.
Was hier als „Abbau von Bürokratie“ gefeiert wird, ist in Wahrheit der Abbau von Sicherheit und Pädagogik. Wenn man die bisherigen Regelungen zu den Unterrichtsräumen streicht, ignoriert man den Kern der Sache: Es ging nie um Schikane, sondern um die Sicherheit von Schülern und Fahrlehrern. Eine Raumgröße pro Schüler war ein Garant für ein gesundes Lernklima und Fluchtwege. Jetzt soll die Arbeitsstättenverordnung reichen? Das ist, als würde man ein Klassenzimmer wie eine Lagerhalle behandeln.
Die „Österreich-Falle“ und die App-Pädagogik:
Minister Wissing (und sein Ministerium) blicken gerne neidisch nach Österreich. Doch wer dort genau hinschaut, sieht das Problem:
In Österreich nutzen Fahrschüler oft kostenlose Apps, die pädagogisch wertlos sind. Dort gibt es meist nur eine richtige Antwort von vieren – das ist kein Lernen, das ist Raten mit hoher Trefferwahrscheinlichkeit.
Bei uns in Deutschland muss man Zusammenhänge verstehen. Hier könnten alle Antworten richtig sein. Das erfordert echtes Denken, kein blindes Klicken.
Das „Schulsyndrom“ – Auswendiglernen statt Verstehen:
Wir erleben es täglich: Rund 95 % der Schüler nutzen nur noch die App. Das Lernbuch niemals angerührt worden. Die Schüler lernen für die Note, nicht fürs Leben. Eine Schülerin sagte mir neulich, sie „hänge“ bei einer Frage, weil sie diese „noch nie gesehen“ habe.
Das ist genau das Problem: Sie lernt Bilder auswendig wie Vokabeln für eine Schularbeit, anstatt die Verkehrsregel dahinter zu begreifen. Wenn wir jetzt auch noch die Prüfungsreifefeststellung und die Lernmittelvorgaben streichen, befeuern wir diesen Trend zum „Bulimie-Lernen“: Kurz alles reinfressen, in der Prüfung auskotzen und zwei Tage später auf der Kreuzung nicht mehr wissen, was Rechts-vor-Links bedeutet.
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Die Abschaffung der Lernstandskontrolle – Prüfungs-Lotto auf Kosten der Schüler
Hier ist das Zitat aus dem Entwurf:
„Keine Schaffung von ausbildungsbegleitenden formalen Lernstandskontrollen. Streichung der Prüfungsreifefeststellung vor Absolvierung der Theorieprüfung.“
Das ist der Punkt, der mich als Fahrlehrer schlichtweg sprachlos macht. Minister Schnieder beschwert sich medienwirksam über die langen Wartezeiten bei den Prüforganisationen – und gleichzeitig liefert sein Haus eine Vorlage, die diese Wartezeiten ins Unermessliche treiben wird.
Warum die Prüfungsreifefeststellung lebenswichtig ist:
Bisher war es meine Aufgabe und mein Anspruch, einen Fahrschüler während der gesamten Ausbildung so zu betreuen, dass er die Prüfung beim ersten Mal bestehen kann. Ich sehe mich als Begleiter zum Erfolg, nicht als Verwalter von Misserfolgen. Wenn ich einen Schüler zur Prüfung schicke, von dem ich weiß, dass er den Stoff nicht beherrscht, dann habe ich als Pädagoge versagt.
Die Folgen dieser „Idee“:
Das organisierte Scheitern: Ohne die verpflichtende Kontrolle durch den Fahrlehrer wird die Theorieprüfung zum „Zufalls-Lotto“. Die Durchfallquoten werden explodieren.
Kostenfalle für Schüler: Jede nicht bestandene Prüfung kostet den Schüler massiv Geld (Prüfgebühren, Vorstellung zur Prüfung). Wer glaubt, die Ausbildung würde so billiger, lügt sich in die eigene Tasche.
Wartelisten-Kollaps: Wenn noch mehr Schüler durchfallen und die Prüfung wiederholen müssen, werden die Termine bei TÜV und DEKRA noch knapper. Man löst den Prüfermangel nicht, indem man die Anzahl der nötigen Prüfversuche pro Schüler künstlich nach oben schraubt!
Keine Schaffung von ausbildungsbegleitenden formalen Lernstandskontrollen. [...]
Eine Lernstandskontrolle ist kein „Zettelkram“. Es ist mein Werkzeug, um sicherzustellen, dass der Fahrschüler den Stoff nicht nur gehört, sondern begriffen hat. Wenn diese Kontrolle wegbricht, wird der Unterricht zur reinen Berieselung. Ohne Rückmeldung weiß weder der Schüler noch ich, wo noch Lücken klaffen. Wer das streicht, nimmt billigend in Kauf, dass Schüler völlig unvorbereitet in die Prüfung stolpern.
Mein Fazit: Ich würde niemals auf die Idee kommen, einen meiner Fahrschüler so „auflaufen“ zu lassen. Es ist eine Frage der Ehre und des Respekts vor dem Geld und der Zeit meiner Kunden, sie erst dann zur Prüfung zu führen, wenn sie bereit sind. Dass der Staat diese fachliche Hürde nun einreißen will, ist eine pädagogische Bankrotterklärung. Wir produzieren Frust statt Kompetenz.
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Der Ausbildungsnachweis: Ein Schutzschild gegen Willkür
Im Entwurf heißt es kurz und knapp: „Streichung des Ausbildungsnachweises.“
Was hier als „Bürokratieabbau“ getarnt wird, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als massiver Rückschlag für den Verbraucherschutz. Der Ausbildungsnachweis ist für den Fahrschüler die einzige rechtssichere Bestätigung seiner bereits geleisteten Theorieeinheiten und Sonderfahrten.
Gefahr beim Fahrschulwechsel:
Stellen wir uns vor, ein Schüler muss die Fahrschule wechseln – sei es wegen eines Umzugs, Unzufriedenheit oder weil die alte Fahrschule schließt.
Bisher: Der Nachweis dokumentiert bereits abgeleistete Theorieunterichte sowie die Sonderfahrten. Die neue Fahrschule macht genau dort weiter.
Zukunft (laut Entwurf): Ohne formalen Nachweis steht der Schüler mit leeren Händen da. Er läuft Gefahr, zu weiteren Fahrstunden genötigt zu werden, die er eigentlich schon längst absolviert hat. Das ist eine Einladung zur Willkür und treibt die Kosten für den Führerschein massiv in die Höhe.
Pädagogische Einschätzung statt Stunden-Schinderei:
Wenn ein Schüler zu mir wechselt, brauche ich den Nachweis als Basis. Mein Vorgehen ist dann klar: Ich fahre mit ihm kurz auf die Autobahn, nehme die nächste oder übernächste Abfahrt und kann sofort einschätzen: Sitzt das oder müssen wir nacharbeiten?
Der Ausbildungsnachweis verhindert dabei, dass ich das Rad komplett neu erfinden muss. Er schützt den Schüler davor, dass ihm Leistungen zusätzlich berechnet werden.
Mein Fazit:
Wer den Ausbildungsnachweis streicht, nimmt dem Fahrschüler sein wichtigstes Dokument zur Kontrolle der eigenen Ausbildungskosten. Das macht den Führerschein nicht „billiger“, sondern öffnet Tür und Tor für schwarze Schafe, die Schülern unnötige Stunden aufbürden. Ein fairer Wettbewerb und eine effiziente Ausbildung sind ohne diese Dokumentation schlicht unmöglich. Auch hier steht fest: Es macht den Führerschein ganz bestimmt nicht billiger!
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Prüfungsfragen: • Der Fragenkatalog für die Klasse B wird um knapp 30 % (28,14 %) reduziert. • Das Bewertungssystem wird vereinfacht.
Hier kommen wir zum Kern der „Niveausenkung“. Man streicht fast jede dritte Frage aus dem Katalog. Warum? Weil man hofft, dass die Durchfallquoten sinken, wenn man den Stoff einfach zusammenstreicht. Aber der Straßenverkehr wird nicht um 30 % einfacher, nur weil Berlin 300 Fragen löscht!
1. Das 2-Fehler-Aus: Ein Schlag ins Gesicht der Verkehrssicherheit
In der neuen Ausarbeitung ist vorgesehen, dass bereits zwei falsche Antworten zum Durchfallen führen. Damit gibt man jeder Frage – egal ob es um das korrekte Parken oder die Vorfahrt an einer Kreuzung geht – die gleiche Gewichtung.
Das ist pädagogischer Unfug! Bisher gab es ein Punktesystem (2 bis 5 Punkte), das widerspiegelte, wie gefährlich ein Fehler in der Realität wäre. Ein Vorfahrtsfehler ist nun mal potenziell tödlich, ein Parkfehler nur ärgerlich. In dieser neuen Welt ist alles gleich viel wert. Wer eine Vorfahrtfrage falsch beantwortet, hat den Grundsatz der Ausbildung nicht verstanden – da sollte es gar keine Diskussion über Fehlerpunkte geben!
2. Der Widerspruch bei den Lehrmitteln
Das ist mein Lieblingspunkt: Die Arbeitsgruppe will die Lehr- und Lernmittel nicht mehr vorschreiben (Bürokratieabbau!), spricht aber im gleichen Atemzug von einem amtlichen Fragenkatalog.
Was denn nun? Wenn die Lernmittel frei sind, können Fahrschüler dann ihr „Wissen“ von TikTok-Influencern oder aus dubiosen YouTube-Videos beziehen?
Ohne einen rechtssicheren, zertifizierten Lernweg (den wir bisher über anerkannte Verlage hatten) wird die Vorbereitung auf einen amtlichen Fragenkatalog zum reinen Glücksspiel. Man verlangt eine amtliche Prüfung, lässt aber die Vorbereitung darauf im „digitalen Niemandsland“ verkommen.
Mein Fazit:
Man reduziert das Wissen, entwertet die Bedeutung von lebenswichtigen Verkehrsregeln durch eine Pauschal-Bewertung und überlässt die Vorbereitung dem Zufall. Das Ergebnis wird nicht sein, dass die Schüler besser fahren – sie werden nur darauf trainiert, einen geschrumpften Fragenpool auswendig zu lernen, ohne die Zusammenhänge zu begreifen. Das ist keine Reform, das ist eine Kapitulation vor dem Anspruch an eine sichere Ausbildung.
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Hier ist der Originaltext aus dem Entwurf:
„Bei der Klasse B dürfen die Schulung zum Nachweis der Schaltkompetenz sowie die Überprüfungsfahrt weitestgehend auf Fahrsimulatoren durchgeführt werden. [...] mindestens 7 Stunden, von denen mindestens eine auf öffentlichen Straßen zu absolvieren ist.“
Simulatoren in der Fahrschule sind nichts Neues – wir nutzen sie seit über 30 Jahren. Aber sie waren immer als Ergänzung gedacht, nie als Ersatz für die echte Straße. Was hier vorgeschlagen wird, ist schlichtweg „Pech beim Denken“.
1. Erfahrung muss man „erfahren“:
Man kann Kompetenz nicht digital simulieren. Ein Simulator vermittelt keine haptische Rückmeldung. In der Realität lernt ein Schüler, wie sich Bodenwellen, Schlaglöcher oder unebene Fahrbahnen auf das Auto auswirken. Er lernt, materialschonend zu fahren – ein wichtiger Punkt, denn Stoßdämpfer und Fahrwerk kosten eine Menge Geld. Im Simulator gibt es keinen „Schlag“, der den Schüler dazu bringt, instinktiv langsamer zu fahren. Das echte Gefühl für die Mechanik bleibt auf der Strecke.
2. 6 Stunden Computer, 1 Stunde Straße – Ein Rezept für Panik:
Wenn ein Fahrschüler sechs Stunden (oder sind es 45-Minuten-Einheiten? Der Text ist wie gewohnt unpräzise) vor einem Monitor sitzt und dann nur eine einzige Stunde im echten Verkehr verbringen soll, ist die Panik vorprogrammiert.
Der Simulator bietet eine sterile Welt mit vorgefertigten Situationen. Die echte Straße ist unberechenbar: Ein Kind, das plötzlich zwischen Autos hervorspringt, ein aggressiver Drängler hinter einem oder die nassen Blätter in der Kurve. Wer glaubt, eine „Überprüfungsfahrt“ der Schaltkompetenz ließe sich am Computer erledigen, hat noch nie erlebt, wie ein Fahrschüler im echten Verkehr reagiert, wenn der Motor an der Ampel abstirbt.
3. Die Kosten-Lüge:
Ein professioneller Simulator kostet eine fünfstellige Summe. Diese Investition müssen die Fahrschulen refinanzieren. Am Ende zahlt der Schüler also für eine „Computerstunde“ fast genauso viel wie für eine echte Fahrstunde, lernt aber nur die Hälfte. Das ist kein Fortschritt, das ist die Entkoppelung von der Realität.
Mein Fazit:
Ein Simulator kann Abläufe trainieren, aber er kann keinen Fahrlehrer und keine echte Straße ersetzen. Wenn wir die Schaltausbildung fast komplett in den virtuellen Raum verlegen, schicken wir junge Menschen mit einer völlig falschen Sicherheit auf die Straße. Wahre Schaltkompetenz entsteht durch das Zusammenspiel von Gehör, Gefühl im Fuß und der Wahrnehmung der echten Umgebung – Dinge, die kein Algorithmus der Welt jemals vollständig abbilden kann.
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Der neue Entwurf sieht vor, die Pflichtstunden auf Überland, Autobahn und bei Dunkelheit auf jeweils eine einzige Einheit (45 Min.) zu kürzen. Das ist nicht nur fachlicher Unfug, sondern ein juristischer Treppenwitz.
Werfen wir einen Blick in den § 1 der Fahrschülerausbildungsordnung. Dieser ist kein gut gemeinter Rat, sondern Gesetz! Er fordert die Befähigung zum sicheren und verantwortungsvollen Fahren – auch in schwierigen Situationen.
Die Realität: In 45 Minuten lernt niemand, sich bei dichtem Berufsverkehr unfallfrei auf die Autobahn einzufädeln.
Das Risiko: Wenn ein Fahrschüler am Prüfungstag scheitert, weil er diese Situationen nie unter realem Stress trainiert hat, wer trägt dann die Verantwortung? In Berlin scheint man zu glauben, dass Erfahrung vom Himmel fällt.
Die Kosten-Falle: Warum der Führerschein eben NICHT billiger wird
Die Politik verkauft die Kürzung der Sonderfahrten als Sparmaßnahme für die Bürger. Doch wer die Grundrechenarten beherrscht, merkt schnell: Das ist reine Augenwischerei.
Verschleiß kostet: Fahrten mit hohen Geschwindigkeiten bedeuten mehr Sprit und mehr Abnutzung.
Preisanpassung: Wenn die „teureren“ Sonderfahrten wegfallen, müssen Fahrschulen die Preise für normale Übungsstunden anheben, um wirtschaftlich zu bleiben. Also werden Fahrstunden auf einen Einheitspreis gebracht was am Ende sicherlich teurer werden würde.
Mehrbedarf: Da das Ziel des § 1 (die Verkehrsreife) weiterhin erreicht werden muss, braucht der Schüler am Ende eben mehr Übungsstunden.
Fazit: Die Kosten verschieben sich nur, die Transparenz geht verloren – und am Ende zahlt der Kunde drauf.
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Die Fahrprüfung: 55 Minuten Gelddruckmaschine für den TÜV?
Kommen wir zum nächsten Punkt des Faktenchecks: der Fahrprüfung. Vor einigen Jahren wurde die Gesamtprüfzeit für die Klasse B von 45 auf 55 Minuten angehoben. Die Begründung? Die Prüfer müssten nun alles in einen Laptop eingeben. Ernsthaft? Das wurde früher auch schon gemacht – nur eben in 45 Minuten.
Ein Profi-Check für Anfänger?
Wir müssen uns eines klarmachen: In der Prüfung sitzt ein Fahranfänger, kein Profi. Wenn ich bei Kollegen Prüfungssimulationen begleite, zeigt sich ein klares Bild:
Fährt der Schüler souverän an, beherrscht er das Fahrzeug und zeigt eine saubere Beobachtung, kann man sich als Prüfer nach wenigen Minuten entspannt zurücklehnen. Die „Verkehrsreife“ gemäß § 1 FahrschAusbO ist dann schnell erkennbar.
Hakt es am Anfang wegen der Nervosität, braucht man als Prüfer Fingerspitzengefühl. Wenn man den Schüler machen lässt und er sich fängt, ist das Ziel erreicht.
Dafür brauche ich keine künstlich aufgeblähte Prüfzeit, die den Stresspegel für die jungen Leute nur unnötig in die Höhe treibt.
Das Monopol-Problem: über 140 Euro Stundenlohn für was?
Die Verlängerung der Prüfzeit hatte vor allem einen Effekt: Es wurde teurer. Der TÜV verlangt aktuell 129,83 Euro für 55 Minuten.
Rechnet man das hoch, landen wir bei einem Stundenlohn von über 140 Euro.
Die Frechheit dabei: Der Prüfer bringt rein gar nichts mit außer seinem Laptop. Das Prüffahrzeug, den Kraftstoff und das Haftungsrisiko stellen wir Fahrlehrer bzw. die Fahrschulen bereit.
Wäre der Markt offen und gäbe es keine Monopolstellung, dürfte eine solche Prüfung nicht mehr als 60 Euro kosten. Hier wird unter dem Deckmantel der „Qualitätssicherung“ schlichtweg Kasse gemacht. Wer behauptet, den Führerschein „billiger“ machen zu wollen, müsste genau hier ansetzen: Weg mit den Monopolen und zurück zu einer realistischen Prüfungsdauer!
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