Praktische Fahrausbildung: Verpflichtende Sonderfahrten

Kernbotschaft: Eine pauschale Reduzierung der Sonderfahrten entzieht der Ausbildung die notwendige Sicherheit. Flexibilität darf nicht zulasten der Verkehrssicherheit gehen.

A. Flexibilität vs. Pauschalisierung

  • Individuelle Lernkurve: Die Reduzierung von Sonderfahrten (z. B. Überland- oder Autobahnfahrten) ist bei Schülern, die Inhalte sehr schnell umsetzen, grundsätzlich sinnvoll.

  • Notwendige Mindeststandards: Eine Reduzierung auf jeweils nur eine Fahrt muss zwingend als Mindestmaß definiert werden (z. B. mindestens 45 Minuten für Stadt, Überland und Autobahn).

  • Der Fahrlehrer muss weiterhin die Pflicht und Kompetenz behalten, sich vom tatsächlichen Können des Schülers zu überzeugen.

B. Das Sicherheitsrisiko der Dunkelheitsfahrten

  • Komplexe Lichtverhältnisse: Die Beleuchtungsfahrten (Dämmerung/Dunkelheit) sind essenziell, um den Umgang mit Ablenkungen durch Lichtreklame in Städten oder Blendung durch Fernlicht auf Landstraßen zu erlernen.

  • Gefahrenwahrnehmung: Besonders in ländlichen Gebieten oder bei unübersichtlichen Lagen (z. B. Erntezeit, langsame Fahrzeuge) muss die Entscheidungskompetenz des Schülers unter realen Bedingungen geschult werden.

C. Wirtschaftliche Realität der Sonderfahrten

  • Höherer Verschleiß: Die oft höheren Kosten für Sonderfahrten sind fachlich begründet, da Fahrten auf Landstraßen und Autobahnen zu einer deutlich höheren Abnutzung der Fahrzeuge führen.

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