Simulatoren

Kernbotschaft: Die geplante rechtliche Verankerung von Simulatoren für alle Fahrerlaubnisklassen ist eine unnötige Regelung für eine bereits bewährte und rechtlich unbedenkliche Praxis.


1. Bewährte Nutzung in der Praxis

Lernunterstützung: Simulatoren werden in Fahrschulen bereits seit langer Zeit erfolgreich eingesetzt.

Angstabbau: Sie helfen Fahranfängern insbesondere dabei, sich mit dem Schalten vertraut zu machen, das Abbiegen zu üben und Vorfahrtssituationen zu meistern, bevor sie die erste reale Fahrstunde absolvieren.

2. Kritik an der rechtlichen Verankerung

Kein Regelungsbedarf: Da es keine Verpflichtung zur Nutzung gibt, erschließt sich der Sinn einer expliziten rechtlichen Verankerung als "Option" nicht.

Bürokratischer Leerlauf: Bisher war für den Einsatz von Simulatoren keine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Nach dem Grundsatz „Alles, was nicht verboten ist, ist erlaubt“, stellt die angedachte Neuregelung keinen praktischen Mehrwert dar.

Kommentare