Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat sich in die Debatte um die „Modernisierung der Fahrschulausbildung“ eingeschaltet. Seine Forderungen laufen auf eine faktische Monopolisierung durch die Hintertür hinaus – unter anderem durch einen rechtlich hochgradig umstrittenen Simulator-Zwang, der bislang nur für die Bundeswehr zulässig ist.
Stellungnahme des GDV zur Führerscheinreform vom 04.05.2026
Wie kommt ein Versicherungsverband zu einer solchen Position? Ich habe beim GDV nachgefragt. Die Antwort war ein Offenbarungseid der Transparenz und Professionalität. Die Kommunikation, die Sie im Folgenden im Original sehen, dokumentiert eine Blockadehaltung, eine bewusste Falschbehauptung (Geheimhaltung) und schließlich die fundamentale Unprofessionalität, Stellung zu einem Dokument zu nehmen, das erst nach der Stellungnahme verfasst wurde.
Ich begann unsere Korrespondenz mit einer sachlichen Anfrage zu den Hintergründen der GDV-Forderungen, die berechtigte Fragen aufwarfen. Die Reaktion war ein klassisches Ausweichmanöver.
Hier ist der komplette E-Mail-Verkehr. Machen Sie sich Ihr eigenes Bild.
Die ausweichende erste Antwort (Der Versuch der Geheimhaltung)
Die erste Antwort der GDV-Pressestelle: Man verweigert die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Behauptung, der zugrunde liegende Referentenentwurf sei „nicht öffentlich zugänglich. Diese Behauptung wurde jedoch haltlos, wie meine Recherche (und die öffentliche Verfügbarkeit der Entwürfe vom Februar und Mai) belegt. Doch es kam noch schlimmer. Nur vier Stunden später, am selben Tag, korrigierte sich Frau Gehlert selbst – und lieferte den Beweis für ein massives Zeit-Paradoxon in der eigenen Argumentation.
Die zweite Antwort, nur vier Stunden später. Frau Gehlert muss zugeben, dass der Entwurf nun doch auffindbar (und öffentlich) ist. Der entscheidende Punkt ist jedoch der Zeitstempel: Die GDV-Stellungnahme datiert auf den 04.05.2026, sie bezieht sich aber (laut eigener Aussage in dieser Mail) auf den Entwurf vom 10.06.2026. Der GDV kann also in die Zukunft sehen – oder hat öffentlich zu einem Papier Stellung genommen, das es zum Zeitpunkt der Stellungnahme noch gar nicht gab. Ein Offenbarungseid.
Und um das zeitliche Paradoxon perfekt zu machen: Auch die von Frau Gehlert neu entdeckte „Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung“ (Referentenentwurf vom 10.06.2026) wurde erst nach der GDV-Stellungnahme (vom 04.05.2026) auf den Seiten des Bundestages veröffentlicht. Der GDV hat also offiziell zu einem Gesetz Stellung genommen, das zum Zeitpunkt der Stellungnahme noch gar nicht existierte – weder intern noch extern.
Kommentare
Kommentar veröffentlichen
Seid nett zueinander