Update vom 17.05.2026: Das BMV im kollektiven Tiefschlaf – Frist zur Herausgabe der Teilnehmerliste verstrichen!

Versprochen ist versprochen, liebe Leser. Und während das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMV) es mit rechtlichen Fristen offenbar nicht so genau nimmt, halte ich mein Wort.

Hier ist der aktuelle Zwischenstand zu meiner offiziellen Informationsfreiheitsanfrage bezüglich der „Führerscheinreform; Teilnehmerliste Ad-hoc Arbeitsgruppe“ vom 12.04.2026.

Das ist das Schöne an unserer Demokratie – der Bürger hat das Recht zu erfahren, was hinter verschlossenen Türen beschlossen wird.

Die Mauer des Schweigens: Fristablauf am 16. Mai 2026

Mit dem gestrigen Samstag, dem 16.05.2026, ist die gesetzliche Frist zur Beantwortung meiner Anfrage ergebnislos verstrichen. Für mich und jeden unbefangenen Beobachter bedeutet das im Klartext: Man ist in Berlin schlicht und ergreifend nicht gewillt, diese Informationen in vollem Umfang herauszugeben. Wer sauber arbeitet, legt die Karten auf den Tisch. Wer mauert, hat etwas zu verbergen.

Und ich bin bei Weitem nicht der Einzige, der vor verschlossenen Türen steht. Durch den Austausch mit verschiedenen verkehrspolitischen Sprechern aus mehreren Landtagen weiß ich: Selbst gewählte Abgeordnete haben in ihren Parlamenten vergeblich Anträge zur Einsicht gestellt! Auch dort filtert das BMV alles weg. Man erhält lediglich die immer gleichen, nichtssagenden Standardantworten: Es werden die Verkehrsminister und übergeordnete Mitarbeiter genannt, aber jede konkrete, namentliche Nennung der tatsächlichen Strippenzieher im Hintergrund wird tunlichst vermieden.

Der Verdacht erhärtet sich: Mauschelei statt Fachkompetenz

Dieses schwere Mauern nährt den Verdacht, den ich an dieser Stelle schon mehrfach geäußert habe: Hier wird im großen Stil gemauschelt. Es riecht förmlich danach, dass eine Reihe von Lobbyisten und fachfremden Beratern diese Gesetzesvorlagen und die absurden Änderungen der Reform diktiert haben.

Echte Fachleute der Verkehrspädagogik oder des Fahrlehrerwesens können an diesem Entwurf jedenfalls nicht mitgewirkt haben. Wie meine bisherigen Analysen und meine lange Berufserfahrung zeigen, krankt diese Reform ja nicht nur an ein paar kleinen, handwerklichen Fehlern. Nein, die eklatante Unkenntnis der einschlägigen Gesetze (wie der FeV oder der FahrschAusbO) ist so extrem auffällig, dass man sich fragen muss, ob die Beteiligten jemals ein Gesetzbuch von innen gesehen haben.

Ich werde hier definitiv nicht lockerlassen. Wenn das Ministerium glaubt, das Thema durch Aussitzen und Fristenverstreichung im Sande verlaufen zu lassen, haben sie sich gründlich geschnitten. Die Vertuschung der Namen liefert uns den besten Beweis, das da eine sehr empfindliche Stelle getroffen sein muss.



Wenn man sich das Ganze so ansieht, muss man fast annehmen, dass es im Bundesministerium eine geheime Sondereinheit gibt, die sich ausschließlich und mit voller Hingabe um die Verzögerung von IFG-Anträgen kümmert…


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