Kernbotschaft: Die geplante Verkürzung der Prüfungsdauer ist ein untaugliches Mittel gegen den Prüfermangel und geht zulasten der Erfolgschancen der Fahrschüler.
1. Zeitlicher Rahmen und Fahrzeit
Begrenzung der Gesamtdauer: Die Gesamtprüfungsdauer sollte auf 45 Minuten begrenzt werden.
Mindestfahrzeit: An der gesetzlichen Mindestfahrzeit von 25 Minuten ändert sich dadurch nichts. Derzeit sind in der Gesamtprüfzeit 30 Minuten reine Fahrzeit als Richtwert vorgesehen.
Pädagogischer Spielraum: Die aktuelle Zeitgestaltung ermöglicht es Prüfern, bei kleineren Fehlern (z. B. beim Einparken) eine zweite Chance zu geben. Eine strikte Verkürzung würde diesen Spielraum eliminieren.
2. Fehlkalkulation beim Kapazitätsausbau
Unrealistische Erwartungen: Die Annahme, durch kürzere Prüfungen die Wartezeiten signifikant zu verkürzen, ist unrealistisch.
Personalmangel als Kernproblem: Der eigentliche Grund für lange Wartezeiten ist der akute Mangel an Fahrerlaubnisprüfern bei Organisationen wie dem TÜV.
Versäumte Strukturreformen: Das Problem des Prüfermangels ist seit Jahren bekannt. Notwendige Anpassungen der Zulassungsvoraussetzungen für Prüfer wurden bereits vor einem Jahrzehnt versäumt, obwohl die Entwicklung absehbar war.
Moin!
AntwortenLöschenMir drängt sich zunehmend der Eindruck auf, dass im Hintergrund gemauschelt wird. Anders ist für mich kaum nachvollziehbar, wie man sich bei einem derart komplexen Thema derart fragwürdige "Ideen" leisten kann. Das wirft für mich ganz konkret die Frage auf, wer überhaupt in dieser Arbeitsgruppe sitzt und ob dort tatsächlich die notwendige fachliche Kompetenz vorhanden ist. Im Moment habe ich daran erhebliche Zweifel.