Kernbotschaft: Eine pauschale Reduzierung der Schaltstunden ist zwar denkbar, darf aber die pädagogische Verantwortung des Fahrlehrers für die tatsächliche Beherrschung des Fahrzeugs nicht untergraben.
1. Flexibilisierung der Stundenanzahl
Pädagogisches Ziel vor Zeitvorgabe: Eine Reduzierung der verpflichtenden Schaltstunden auf eine Mindestanzahl von fünf Lektionen à 45 Minuten wäre realistisch.
Finanzieller Vorteil: Schüler, die besonders schnell lernen und mit der Mindestanforderung auskommen, würden von geringeren Kosten profitieren.
Individueller Bedarf: Da jeder Schüler unterschiedlich schnell lernt, müssen bei Bedarf ohnehin mehr als die Mindeststunden absolviert werden, bis der Schaltwagen sicher beherrscht wird.
2. Verantwortung des Fahrlehrers
Bescheinigung der Kompetenz: Der Fahrlehrer kann die Schaltkompetenz erst dann rechtssicher bescheinigen, wenn er sich davon überzeugt hat, dass der Schüler den Schaltwagen sowohl innerorts als auch außerorts (Landstraße, Autobahn) sicher führt.
Fehlende Datenbasis: Vor einer gesetzlichen Neuregelung sollten belastbare Zahlen ermittelt werden, wie viele Schüler derzeit tatsächlich weniger als zehn, genau zehn oder mehr Stunden benötigen.
3. Abbau unnötiger Prüfungsbürokratie
Wegfall der Überprüfungsfahrt: Die zusätzliche, mindestens 15-minütige Überprüfungsfahrt ist fachlich unnötig.
Da der Fahrlehrer den Schüler bereits über mehrere Stunden ausbildet und dabei permanent prüft, stellt diese Fahrt lediglich eine Doppelbelastung ohne Mehrwert dar.
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